Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab: 01.07.2023

1

Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Septisys GmbH schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2

Leistung und Prüfung

2.1

Gegenstand eines Auftrags kann sein:
  • Telefonische Beratung
  • Beratung über E-Mail
  • IT-Wartung
  • IT-Support
  • Übernahme administrativer Tätigkeiten
  • Sonstige Dienstleistungen

2.2

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die Septisys GmbH verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann die Septisys GmbH die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist die Septisys GmbH berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der Septisys GmbH angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.3

Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

3

Kosten, Steuern und Gebühren

3.1

Preise verstehen sich in Euro (€) ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz der Septisys GmbH.

Allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt..

3.2

Bei Dienstleistungen (Beratung, Wartung, Support, ...) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von der Septisys GmbH zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3

Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

4

Liefertermine

4.1

Die Septisys GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2

Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von der Septisys GmbH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von der Septisys GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der Septisys GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Septisys GmbH berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

5

Zahlung

5.1

Die von der Septisys GmbH gelegten Rechnungen für Beratung, Wartung, Support und sonstige Dienstleistung sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Septisys GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Septisys GmbH. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen die Septisys GmbH, vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Septisys GmbH berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zu stellen.

5.4

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

5.5

Sollte die Inflationsrate nach der Angebotslegung über 5% steigen hat die Septisys GmbH das Recht, bei der Rechnungslegung eine Preiserhöhung in der Höhe der Inflationsrate zu verlangen.

6

Rücktrittsrecht

6.1

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der Septisys GmbH ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

6.2

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Septisys GmbH liegen, Septisys GmbHentbinden die Septisys GmbH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

6.3

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Septisys GmbH möglich. Ist die Septisys GmbH mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 25% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

7

Gewährleistung, Wartung, Änderungen

7.1

Die Gewährleistungsfrist beträgt ab dem Lieferungsdatum 90 Tage. Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang or Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Septisys GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Septisys GmbH zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

7.2

Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der Septisys GmbH zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von der Septisys GmbH durchgeführt.

7.3

Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der Septisys GmbH gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von der Septisys GmbH selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

7.4

Ferner übernimmt die Septisys GmbH keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8

Haftung

8.1

Die Septisys GmbH verpflichtet sich, bei der Erbringung von Leistungen mit größter Sorgfalt vorzugehen, haftet aber nicht für die von Dritten zu Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen. Die Septisys GmbH haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

9

Loyalität

9.1

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

10

Datenschutz, Geheimhaltung

10.1

Die Septisys GmbH verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes sowie die EU-Richtlinien für den Datenschutz einzuhalten.

Außerdem gebe ich meine Zustimmung an die Septisys GmbH, meine Daten (Name, E-Mail, Adresse, …) für Supporttätigkeiten und Marketingaktionen an Partner weiterzugeben und/oder selbst wieder zu verwenden.

12

Sonstiges

11.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommt.

11.2

Die Geschäftsbedingungen sind auch als PDF-Dokument zum Download verfügbar: Geschäftsbedingungen

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12

Schlussbestimmungen

12.1

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Klagenfurt für den Geschäftssitz der Septisys GmbH. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.